Fachbetrieb nach WHG

Entsprechend Wasserhaushaltsschutzgesetz (WHG) dürfen Tätigkeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdeten Tätigkeiten nur von qualifizierten WHG Fachbetrieben ausgeführt werden.

Die Firma lienelüke reinsch plus GmbH verfügt über Ausrüstung und Geräte sowie das fachkundige Personal, durch die die Einhaltung der Anforderung des WHG gewährleistet wird.

Die Firma lienenlüke reinsch plus GmbH ist berechtigt das Gütezeichen einer baurechtlich anerkannten Überwachungs- oder Gütergemeinschaft zu führen oder einen Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation abzuschließen.

Es findet eine mindestens zweijährige Überprüfung durch den TÜV statt.